Steuerbonus für Kapitalanleger
5% Degressive AfA + 5 % Sonder AfA (bei QNG)
wir haben wichtige Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem “Wachstumschancengesetz”!
Dieser Vorteil macht die Immobilienbranche für Anleger wieder attraktiv.
Hier direkt eine Beispielberechnung
Gegeben:
Investitionskosten in Höhe von 100.000 €
Abschreibung mit degressiver AfA:
Im ersten Jahr 5.000 € (5%), im 2. Jahr 4.750 € usw.
Zusätzlich dazu die Sonderabschreibung:
Im ersten bis vierten Jahr jeweils 5.000 EUR (5%, max. 4 Jahre)
Ergebnis nach 4 Jahren:
Es werden über 38 % der Investitionskosten in den ersten vier Jahren abgeschrieben. Dadurch kann ein Kapitalanleger kräftig Steuern sparen. In diesem Fall ganze 38.549 €.
Hier geht´s zum Onlinerechner: hier
Zusammenfassung
Beide Abschreibungsmöglichkeiten können gleichzeitig genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. § 7b EStG (mit der Sonderabschreibung) fördert den Bau und Erwerb neuer Mietwohnungen, die den energetischen Standard EH40/QNG erfüllen. Im Gegensatz zur degressiven AfA gibt es hier eine Baukostenobergrenze, die auf 5.200 Euro pro Quadratmeter erhöht wurde. Zudem sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 4.000 Euro pro Quadratmeter begünstigt. Nebenräume, die mit der Wohnung genutzt werden, sind ebenfalls eingeschlossen.
Im Detail
Degressive AfA
- Die degressive AfA gilt für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude (.
- Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten abgeschrieben werden.
- Danach sind 5 % des Restwerts abschreibbar.
- Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
- Der angezeigte Baubeginn ist entscheidend.
- Beim Erwerb muss der Vertrag im selben Zeitraum abgeschlossen werden.
- Kombination mit der Sonderabschreibung ist möglich
Sonderabschreibung nach § 7b EStG
- Die Sonderabschreibung beträgt 5 % der Investitionskosten für jeweils 4 Jahre
- Baukostenobergrenze von 5.200 Euro/m² und Herstellungs-/Anschaffungskosten bis 4.000 Euro/m²
- Mindeststandard EH40/QNG
Alle Angaben in diesem Beitrag ohne Gewähr. Für Ihre persönliche Investitionsstrategie und zur Prüfung der Aktualität dieser Angaben konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Quelle: www.bmwsb.bund.de
Stand 29.09.2024
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