Steuerbonus für Kapitalanleger

5% Degressive AfA  + 5 % Sonder AfA (bei QNG)

wir haben wichtige Neuigkeiten im Zusammenhang mit dem “Wachstumschancengesetz”!

Dieser Vorteil macht die Immobilienbranche für Anleger wieder attraktiv. 

Hier direkt eine Beispielberechnung

Gegeben:

Investitionskosten in Höhe von 100.000 €

Abschreibung mit degressiver AfA:

Im ersten Jahr 5.000 € (5%), im 2. Jahr 4.750 € usw. 

Zusätzlich dazu die Sonderabschreibung:

Im ersten bis vierten Jahr jeweils 5.000 EUR (5%, max. 4 Jahre)

Ergebnis nach 4 Jahren: 

Es werden über 38 % der Investitionskosten in den ersten vier Jahren abgeschrieben. Dadurch kann ein Kapitalanleger kräftig Steuern sparen. In diesem Fall ganze 38.549 €.

Hier geht´s zum Onlinerechner: hier


Zusammenfassung

Beide Abschreibungsmöglichkeiten können gleichzeitig genutzt werden, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. § 7b EStG (mit der Sonderabschreibung) fördert den Bau und Erwerb neuer Mietwohnungen, die den energetischen Standard EH40/QNG erfüllen. Im Gegensatz zur degressiven AfA gibt es hier eine Baukostenobergrenze, die auf 5.200 Euro pro Quadratmeter erhöht wurde. Zudem sind Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis 4.000 Euro pro Quadratmeter begünstigt. Nebenräume, die mit der Wohnung genutzt werden, sind ebenfalls eingeschlossen. 

Im Detail

Degressive AfA

  • Die degressive AfA gilt für neu gebaute oder im Jahr der Fertigstellung erworbene Wohngebäude (.
  • Im ersten Jahr können 5 % der Investitionskosten abgeschrieben werden.
  • Danach sind 5 % des Restwerts abschreibbar.
  • Der Baubeginn muss zwischen dem 1. Oktober 2023 und dem 30. September 2029 liegen.
  • Der angezeigte Baubeginn ist entscheidend.
  • Beim Erwerb muss der Vertrag im selben Zeitraum abgeschlossen werden.
  • Kombination mit der Sonderabschreibung ist möglich

Sonderabschreibung nach § 7b EStG

  • Die Sonderabschreibung beträgt 5 % der Investitionskosten für jeweils 4 Jahre
  • Baukostenobergrenze von 5.200 Euro/m² und Herstellungs-/Anschaffungskosten bis 4.000 Euro/m²

  • Mindeststandard EH40/QNG

Alle Angaben in diesem Beitrag ohne Gewähr. Für Ihre persönliche Investitionsstrategie und zur Prüfung der Aktualität dieser Angaben konsultieren Sie bitte Ihren Steuerberater.
Quelle: www.bmwsb.bund.de
Stand 29.09.2024

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