Heizungsgesetz kurz vor Umsetzung
Das umstrittene Heizungsgesetz steht kurz vor der Verabschiedung im Bundestag, die für diesen Freitag geplant ist. Das neue Gebäudeenergiegesetz (GEG) wird voraussichtlich ab dem Jahr 2024 in Kraft treten. Wie bereits vor der Sommerpause angekündigt wurde, sollen die Neuerungen zuerst für den Neubau gelten. Bestandsgebäude und der Austausch von Heizungen werden erst dann von den neuen Bestimmungen erfasst, wenn die jeweilige Kommune eine Wärmeplanung implementiert hat.
In der Grundlage sieht das Gesetz vor, dass ab dem Jahr 2024 sämtliche neu installierten Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbarer Energie betrieben werden müssen. Um die finanzielle Belastung für Eigentümer abzumildern, plant die Regierung, verschiedene Förderungen anzubieten. Heizsysteme, die fossile Brennstoffe verwenden, dürfen weiterhin bis Ende 2044 genutzt und repariert werden.
Weitere Informationen zu den Auswirkungen des neuen GEG auf Eigentümer finden Sie in diesem Artikel auf Focus.de.